Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung (HoBaMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Ausfertigungsdatum: 10.09.2012


§ 1 HoBaMstrV Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Holz- und Bautenschutzgewerbe.