Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ausfertigungsdatum: 10.07.2013


§ 57 HOAI Übergangsvorschrift

Diese Verordnung ist nicht auf Grundleistungen anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.