(HKWAbfV)
Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel

Ausfertigungsdatum: 23.10.1989


§ 8 HKWAbfV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.