Herkunfts- und Regionalnachweis- Gebührenverordnung (HkRNGebV)
Gebührenverordnung nach § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Ausfertigungsdatum: 17.12.2012


Anlage HkRNGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2704)


Nr.Gebühren
Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
1   Gebührentatbestände Herkunftsnachweise betreffendGebührenhöhe
in Euro
je Herkunftsnachweis
1.1Ausstellung eines Herkunftsnachweises gemäß § 6 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung0,01
1.2Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands gemäß § 16 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung0,01
1.3Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes, von einem Fremdregister geführtes Konto gemäß § 16 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung0,01
1.4Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Fremdregister auf ein Konto innerhalb Deutschlands gemäß § 19 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung0,01
1.5Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung gemäß § 17 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung0,02
2   Gebührentatbestände Anlagen betreffendGebührenhöhe
in Euro
je Vorgang
2.1Anlage registrieren gemäß § 10 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung50
2.2Anlage einer neuen Betreiberin oder einem neuen Betreiber zuordnen gemäß § 15 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung oder einem neuen Konto derselben Kontoinhaberin oder desselben Kontoinhabers zuordnen gemäß § 12 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung10
Gebührentatbestände für die Nutzung des Registers
3   Gebührentatbestände für die Führung eines KontosGebührenhöhe
in Euro
3.1Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz > 500 000 Herkunftsnachweise pro Jahr750
3.2Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz zwischen 15 001 bis einschließlich 500 000 Herkunftsnachweise pro Jahr500
3.3Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz zwischen 2 501 bis einschließlich 15 000 Herkunftsnachweise pro Jahr250
3.4Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz ≤ 2 500 Herkunftsnachweise pro Jahr50