Ausfertigungsdatum: 17.12.2012
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2704)
Nr. | Gebühren | |
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Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen | ||
1 | Gebührentatbestände Herkunftsnachweise betreffend | Gebührenhöhe
in Euro je Herkunftsnachweis |
1.1 | Ausstellung eines Herkunftsnachweises gemäß § 6 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 0,01 |
1.2 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands gemäß § 16 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 0,01 |
1.3 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes, von einem Fremdregister geführtes Konto gemäß § 16 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 0,01 |
1.4 | Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Fremdregister auf ein Konto innerhalb Deutschlands gemäß § 19 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 0,01 |
1.5 | Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung gemäß § 17 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 0,02 |
2 | Gebührentatbestände Anlagen betreffend | Gebührenhöhe
in Euro je Vorgang |
2.1 | Anlage registrieren gemäß § 10 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 50 |
2.2 | Anlage einer neuen Betreiberin oder einem neuen Betreiber zuordnen gemäß § 15 Absatz 2 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung oder einem neuen Konto derselben Kontoinhaberin oder desselben Kontoinhabers zuordnen gemäß § 12 Absatz 1 der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung | 10 |
Gebührentatbestände für die Nutzung des Registers | ||
3 | Gebührentatbestände für die Führung eines Kontos | Gebührenhöhe
in Euro |
3.1 | Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz > 500 000 Herkunftsnachweise pro Jahr | 750 |
3.2 | Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz zwischen 15 001 bis einschließlich 500 000 Herkunftsnachweise pro Jahr | 500 |
3.3 | Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz zwischen 2 501 bis einschließlich 15 000 Herkunftsnachweise pro Jahr | 250 |
3.4 | Jahresgebühr für Nutzer je Konto mit Umsatz ≤ 2 500 Herkunftsnachweise pro Jahr | 50 |