Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien

Ausfertigungsdatum: 08.11.2018


Inhaltsübersicht HkRNDV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§  1Registerführung
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Kommunikation mit der Registerverwaltung
§  4Korrektur von Fehlern
§  5Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
§  6Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
§  7Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
§  8Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber
§  9Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
§ 10Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 11Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze

Abschnitt 2Ausstellung und Inhalte
von Herkunftsnachweisen und
Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen

Unterabschnitt 1Ausstellung von Herkunftsnachweisen

§ 12Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
§ 13Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung
§ 14Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
§ 15Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
§ 16Inhalte des Herkunftsnachweises
§ 17Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen

Unterabschnitt 2Ausstellung von Regionalnachweisen

§ 18Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
§ 19Inhalte des Regionalnachweises
§ 20Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen

Unterabschnitt 3Registrierung und Löschung von Anlagen

§ 21Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
§ 22Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
§ 23Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
§ 24Änderung von Anlagendaten
§ 25Registrierung von Gesamtanlagen
§ 26Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
§ 27Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers

Abschnitt 3Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall
von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 28Übertragung von Herkunftsnachweisen
§ 29Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
§ 30Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
§ 31Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
§ 32Löschung von Herkunftsnachweisen
§ 33Löschung von Regionalnachweisen
§ 34Verfall von Herkunftsnachweisen
§ 35Verfall von Regionalnachweisen

Abschnitt 4Anerkennung und Import von Herkunfts-
nachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

§ 36Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
§ 37Import anerkannter Herkunftsnachweise

Abschnitt 5Pflichten von
Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern
und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 38Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
§ 39Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
§ 40Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
§ 41Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
§ 42Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
§ 43Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 44Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber

Abschnitt 6Erhebung, Speicherung, Verwendung,
Übermittlung und Löschung von Daten

§ 45Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 46Datenübermittlung
§ 47Löschung von Daten

Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten

§ 48Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8Sperrung und Schließung des Kontos,
Ausschluss von der Teilnahme an den Registern

§ 49Sperrung und Entsperrung des Kontos
§ 50Schließung des Kontos
§ 51Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss

Abschnitt 9Nutzungsbedingungen

§ 52Nutzungsbedingungen
§ 53Ausschluss des Widerspruchsverfahrens