Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien

Ausfertigungsdatum: 08.11.2018


§ 47 HkRNDV Löschung von Daten

Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.