(HKrimDAPrV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.01.2011


§ 9 HKrimDAPrV Laufbahnprüfung

Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.