(HKrimDAPrV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.01.2011


§ 6 HKrimDAPrV Dauer und Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim Bundeskriminalamt und bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder sowie dem in der Regel 24-monatigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei.