Hilfetelefongesetz (HilfetelefonG)
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

Ausfertigungsdatum: 07.03.2012


§ 8 HilfetelefonG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.