(HiKassGAufhG)
Gesetz betreffend die Aufhebung des Hilfskassengesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.12.1911


§ 12 HiKassGAufhG

Der § 11 tritt sofort in Kraft. Der Tag, mit dem die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes in Kraft treten, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt.