Häftlingshilfegesetz (HHG)
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden

Ausfertigungsdatum: 06.08.1955


§ 19 HHG Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
der Stiftungsvorstand.

(2) Die Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.