Haushaltsgesetz 2019 (HG 2019)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


§ 19 HG 2019 Umwandlung von Planstellen und Stellen

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.