Herrentunnel-Mauthöheverordnung (HerrentunnelMautHV)
Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels

Ausfertigungsdatum: 06.07.2005


§ 2 HerrentunnelMautHV Beginn der Mauterhebung

Die Mauterhebung beginnt mit dem Tag der Freigabe der in § 1 genannten Strecke für den öffentlichen Verkehr. Der in Satz 1 genannte Tag wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gegeben.