Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 26.04.1982


§ 13 HeizölLBV Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12

Die zuständigen Stellen können gegenüber Heizölhändlern, die ihre Pflicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 verletzen, auf Antrag anordnen, ihrer Pflicht zur Ausstellung von Bescheinigungen nachzukommen.