(HeimGÄndG 2)
Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Ausfertigungsdatum: 03.02.1997


Art 2 HeimGÄndG 2 Neufassung des Heimgesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.