Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung (HDiszErstV)
Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Haushaltsdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Empfänger von Direktzahlungen

Ausfertigungsdatum: 09.12.2014


§ 3 HDiszErstV Mitteilungen der Länder

Für den Zweck der Ermittlung des Erstattungsfaktors nach § 2 teilen die zuständigen Behörden der Länder in den EU-Agrar-Haushaltsjahren nach Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, auf die Mittel aus der Haushaltsdisziplin übertragen wurden, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bis spätestens 15. November den Gesamtbetrag der in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu gewährenden Direktzahlungen im Sinne des § 2 Absatz 2 mit.