(HdGStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Artikel 1 d. Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland")

Ausfertigungsdatum: 28.02.1990


§ 3 HdGStiftG Unterstützung durch das Bundesarchiv

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Stiftung durch das Bundesarchiv unterstützt.