(HBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 3 HBankDVDV Erholungsurlaub

Erholungsurlaub wird nur während der berufspraktischen Ausbildung gewährt.