(HBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 2 HBankDVDV Ausbildungsziele

Die Ausbildung vermittelt das theoretische Wissen sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im höheren Bankdienst erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Personalführung. Die Referendarinnen und Referendare sollen zu verantwortlichem Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum befähigt werden.