(HBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 19 HBankDVDV Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.