Eine Bewerberin oder ein Bewerber wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen, wenn
- 1.
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ein Abschnitt des schriftlichen Teils mit der Note 5 bewertet worden ist,
- 2.
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das Fachkolloquium mit der Note 5 bewertet worden ist oder
- 3.
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im mündlichen Teil der Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ oder mindestens zwei andere Kompetenzbereiche mit der Teilnote 4,50 oder schlechter bewertet worden sind.