Eine Bewerberin oder ein Bewerber wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen, wenn 
        
            - 1.
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                ein Abschnitt des schriftlichen Teils mit der Note 5 bewertet worden ist, 
- 2.
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                das Fachkolloquium mit der Note 5 bewertet worden ist oder 
- 3.
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                im mündlichen Teil der Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ oder mindestens zwei andere Kompetenzbereiche mit der Teilnote 4,50 oder schlechter bewertet worden sind.