Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
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Information und Kommunikation,
- 7.
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Logistische Prozesse,
- 8.
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Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
- 9.
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Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes,
- 10.
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Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
- 11.
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Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
- 12.
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Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.