Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, 
- 6.
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                Information und Kommunikation, 
- 7.
- 
                Logistische Prozesse, 
- 8.
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                Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet, 
- 9.
- 
                Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes, 
- 10.
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                Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 11.
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                Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten, 
- 12.
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                Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.