In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen 
        
            - 1.
- 
                die gesundheitlichen Anforderungen des Wechselschichtdienstes erfüllt, 
- 2.
- 
                ein ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen sowie ein hinreichendes Farberkennungs- und Farbunterscheidungsvermögen besitzt und 
- 3.
- 
                
                    bei einer Bewerbung beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr 
                     
                        - a)
- 
                            für eine zivile Laufbahn die Bereitschaft erklärt hat, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Soldat teilzunehmen, oder 
- b)
- 
                            für eine militärische Laufbahn ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert hat.