(GüLogFachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik

Ausfertigungsdatum: 13.02.2013


Anlage 2 GüLogFachwPrV (zu § 6 Absatz 4) Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 240;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)




.............................................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)



Zeugnis


über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik




Herr/Frau .............................................................................................
geboren am ............................................in .......................................
hat am ...................................................die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss



Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik




nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 236), die durch Artikel 19 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:




Punkte
I.Schriftliche Prüfung.....................

II.Mündliche Prüfung

Präsentation und Fachgespräch.....................

Gesamtnote: ..............................




Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche

Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.

Mit dem Erwerb des Abschlusses ist die Befreiung von den schriftlichen Prüfungsleistungen der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung verbunden.

(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am ............. in ............. vor ............. abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil .............
freigestellt.“)




Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).




Datum ............................................................................


Unterschrift(en) ...............................................................


(Siegel der zuständigen Stelle)