Mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber können ausgezeichnet werden:
                    
                        - 1.
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                            Mitglieder einer Grubenwehr, die wenigstens 15 Jahre in einer Grubenwehr in vorbildlicher Weise Dienst getan haben, 
- 2.
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                            Mitglieder einer Grubenwehr mit kürzerer Dienstzeit, wenn sie in der Grubenwehr in vorbildlicher Weise Dienst getan haben und wegen eines Unfalles im Dienst der Grubenwehr ausscheiden müssen, 
- 3.
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                            Mitglieder einer Grubenwehr oder andere Bergleute für mutiges und entschlossenes Verhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei Rettungsarbeiten.