(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Das Ausbildungsunternehmen:
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
-
Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
-
Umweltschutz;
- 2.
-
Beschaffung und Logistik:
- 2.1
-
Handelsspezifische Logistik,
- 2.2
-
Beschaffungsplanung,
- 2.3
-
Wareneinkauf,
- 2.4
-
Waren- und Datenfluss,
- 2.5
-
Warensortiment,
- 2.6
-
Warenversand;
- 3.
-
Vertrieb und Kundenorientierung:
- 3.1
-
Marketing,
- 3.2
-
Kalkulation und Preisermittlung,
- 3.3
-
Verkauf und Kundenberatung;
- 4.
-
Information und Zusammenarbeit:
- 4.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.2
-
Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation,
- 4.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
- 5.
-
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- 5.1
-
Buchen von Geschäftsvorgängen,
- 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
- 5.3
-
Zahlungsverkehr und Kredit.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
in der Fachrichtung Großhandel:
- 1.1
-
Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang,
- 1.2
-
Warenwirtschaftssystem;
- 2.
-
in der Fachrichtung Außenhandel:
- 2.1
-
Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte,
- 2.2
-
Fremdsprachige Kommunikation.