(GrBrückVtr2000CZEG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusammenschluss der deutschen Autobahn A 17 und der tschechischen Autobahn D 8 an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke

Ausfertigungsdatum: 28.08.2002


Art 3 GrBrückVtr2000CZEG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 15 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.