(GrBrückAbk2000POLG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken im nachgeordneten Straßennetz

Ausfertigungsdatum: 28.08.2002


Art 1 GrBrückAbk2000POLG

Dem in Frankfurt (Oder) am 21. November 2000 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Bundesfernstraßen, in der Republik Polen im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Landesstraßen, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.