Graveurausbildungsverordnung (GrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin

Ausfertigungsdatum: 03.06.2016


§ 5 GrAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildungsbetrieb hat spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.