Ausfertigungsdatum: 12.11.1997
(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf 8 Kartenblättern graphisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.
(2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke über: