(GrÄndStVtr BB/ST)
Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Ausfertigungsdatum: 14.01.1994


Art 5 GrÄndStVtr BB/ST

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.