(GrAbfAUTVbgV)
Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 über die zeitweilige Grenzabfertigung an bestimmten Grenzübergängen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet

Ausfertigungsdatum: 25.01.1994


§ 2 GrAbfAUTVbgV

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.