Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV)
Verordnung über die Prüfung und Bescheinigung der Einhaltung bestimmter Pflichten durch prüfpflichtige nichtfinanzielle Gegenparteien auf Grund der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 600/2014

Ausfertigungsdatum: 19.03.2014


§ 4 GPrüfbV Prüfpflichtiger Zeitraum

Der prüfpflichtige Zeitraum, auf den sich die Prüfung erstreckt, ist vorbehaltlich des § 10 das am Stichtag des Jahresabschlusses endende Geschäftsjahr.