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Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV)
Verordnung über die Prüfung und Bescheinigung der Einhaltung bestimmter Pflichten durch prüfpflichtige nichtfinanzielle Gegenparteien auf Grund der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 600/2014

Ausfertigungsdatum: 19.03.2014


§ 11 GPrüfbV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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