(GoetheMedStat)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 17.02.2003


Art 6 GoetheMedStat

Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.