(GoetheMedStat)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 17.02.2003


Art 3 GoetheMedStat

Die Goethe-Medaille kann Ausländern jeder Nationalität verliehen werden, im Ausnahmefall auch Deutschen.