(GoetheMedStat 2008)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 17.11.2008


Art 6 GoetheMedStat 2008

Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.