(GoetheMedStat 2003)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 19.11.2003


Art 6 GoetheMedStat 2003

Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.