(GoetheMedStat 2003)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 19.11.2003


Art 5 GoetheMedStat 2003

Über die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die Präsidentin oder der Präsident des Goethe-Instituts e. V. eine Urkunde aus. Medaille und Urkunde werden in der Bundesrepublik Deutschland durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Goethe-Instituts e. V., im Ausland durch den Leiter der zuständigen diplomatischen Vertretung in Anwesenheit des Vertreters der Zweigstelle des Goethe-Instituts e. V. überreicht. Medaille und Urkunde können im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut e. V. gegebenenfalls auch vom Leiter der Zweigstelle überreicht werden.