(GoetheMedStat 2003)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 19.11.2003


Art 3 GoetheMedStat 2003

Die Goethe-Medaille kann Ausländern jeder Nationalität verliehen werden, im Ausnahmefall auch Deutschen.