(GoetheMedStat 2003)
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Ausfertigungsdatum: 19.11.2003


Art 2 GoetheMedStat 2003

In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen.