(GO-MEDAS)
Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Ausfertigungsdatum: 18.07.2013


§ 3 GO-MEDAS Leitung der Sitzungen

Der Vorsitzende kann zeitweise die Leitung einer Sitzung des Ausschusses an den Vertreter des seeärztlichen Dienstes der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Berufsgenossenschaft) übertragen; ausgenommen davon sind Abstimmungen.