(GO-MEDAS)
Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Ausfertigungsdatum: 18.07.2013


§ 2 GO-MEDAS Vorsitz

Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums, der kein Stimmrecht hat. Der Vorsitzende kann an den Sitzungen aller Unterausschüsse nach § 8 teilnehmen.