(GntZollDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 02.06.2016


§ 9 GntZollDVDV Erholungsurlaub

Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Studienzeit gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.