(1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
    
        (2) Sie besteht aus 
        
            - 1.
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                der Zwischenprüfung, 
- 2.
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                den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit, 
- 3.
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                den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie 
- 4.
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                der Abschlussprüfung.