(1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Sie besteht aus
- 1.
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der Zwischenprüfung,
- 2.
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den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit,
- 3.
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den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie
- 4.
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der Abschlussprüfung.