Ausfertigungsdatum: 02.06.2016
(1) Nach Beendigung des Hauptstudiums ermittelt die Hochschule die Rangpunktzahl des Hauptstudiums. Bei der Ermittlung werden die zwölf Bewertungen der Leistungstests mit 75 Prozent und die Bewertung der Diplomarbeit mit 25 Prozent gewichtet. Alle Leistungstests werden gleichgewichtet.
(2) Zum Abschluss des Hauptstudiums stellt die Hochschule für jede Studierende und jeden Studierenden ein Zeugnis aus. In dem Zeugnis werden aufgeführt