Ausfertigungsdatum: 20.11.2014
(1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als
(2) Die Prüfungsaufgaben müssen auf die für das Modul erforderlichen Kenntnisse zugeschnitten sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Bei der Festlegung von Prüfungsfragen und ihren Antworten ist zu bestimmen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.
(3) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
(4) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur alle zutreffenden Antworten markiert worden sind. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert oder nur eine unzutreffende Antwort markiert und die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist. In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
(5) Bei einer Klausur, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden fünf Rangpunkte vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die oder der Studierende hat die Mindestpunktzahl erreicht, wenn
(6) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
Überschreiten
um … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl | Rangpunkte |
---|---|
87,50 | 15 |
75,00 | 14 |
66,67 | 13 |
58,33 | 12 |
50,00 | 11 |
41,67 | 10 |
33,33 | 9 |
25,00 | 8 |
16,67 | 7 |
8,33 | 6 |
0 | 5 |
Unterschreiten
der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent | Rangpunkte |
---|---|
16,67 | 4 |
33,33 | 3 |
50,00 | 2 |
75,00 | 1 |
100,00 | 0 |
(7) Besteht eine Klausur sowohl aus Multiple-Choice-Aufgaben als auch aus anderen Aufgaben, werden die Leistungen der Multiple-Choice-Aufgaben entsprechend den Absätzen 2 bis 6 bewertet und die übrigen Leistungen nach § 22.
(8) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.