(GntDSVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 20.11.2014


§ 14 GntDSVVDV Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.