Das Studium umfasst mindestens folgende Inhalte: 
        
            - 1.
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                Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht und Sozialverwaltungsverfahrensrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Grundlagen des Privatrechts, 
- 2.
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                Verwaltungswissenschaft mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie, 
- 3.
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                Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft, 
- 4.
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                Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.