(GmbHG)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Ausfertigungsdatum: 20.04.1892


§ 56a GmbHG Leistungen auf das neue Stammkapital

Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.